• Villa Morissolina - Contrada San Mauro 6 - 28826 Trarego Viggiona VB
  • +39 0323 / 797 826 // +39 334 / 798 5200

General Terms of use

Gemäss Art. 1341 italienischem Zivilgesetzbuch (Codice Civile), welche bei Beherbergungsverträgen zwischen dem Beherbergungsbetrieb Villa Morissolina B&B von Carolin Fuhry & Thomas Lehner und den Gästen Anwendung finden:

Stornobedingungen gemäss Art. 1382 ZGB

Bis spätestens 45 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes bzw. des Bestellers kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast bzw. Besteller durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden.

Bei Stornierungen seitens des Gastes bzw. des Bestellers im Zeitraum zwischen dem 44. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:

  • Stornierung bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag: im Falle einer Anzahlung geht diese verloren
  • Stornierung bis spätestens 15 Tage vor dem Ankunftstag: 30% des bestätigten voraussichtlichen Gesamtpreises
  • Stornierung weniger als 15 Tage vor dem Ankunftstag: 50% des bestätigten voraussichtlichen Gesamtpreises
  • Stornierung weniger als 3 Tage vor dem Ankunftstag: 100% des bestätigten voraussichtlichen Gesamtpreises

Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der oben genannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstages des Gastes bzw. des Bestellers in den Händen des Beherbergers sein.

Bei Nichtübernahme der gebuchten Zimmer für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 80% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.

Als vereinbarter Preis gilt jener für Unterkunft, Verpflegung und etwaige andere Dienstleistungen.

Werden nicht alle gebuchten Betten belegt bzw. storniert bezieht sich der Prozentsatz nur auf den vereinbarten Preis für die nicht belegten bzw. stornierten Betten.

Regelung im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes

Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes ist dieser bzw. der Besteller zur Zahlung des Preises für die in Anspruch genommenen Leistungen und zur Bezahlung von 50% des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.

 
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